Grundausbildung Kranführer |
Um die Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaft ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Grundausbildung Flurförderzeug |
Fahrer von Flurförderzeugen müssen nach Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 eine Prüfung abgelegen.
Gerne können Sie diese Ausbildungen bei uns absolvieren oder wir kommen direkt zu Ihnen.
Jährliche Unterweisung |
Personen die beruflich mit Kranen oder Flurförderzeugen arbeiten, müssen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzgesetzes einmal ihm Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.
Ihre jährliche Unterweisung steht wieder an ? Dann melden Sie sich einfach bei uns.